EFSA: Glyphosat ist sicher

Zur lang erwarteten abschließenden Bewertung über den Herbizidwirkstoff Glyphosat hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (*) folgende Pressemitteilung herausgegeben:

PRESSEMITTEILUNG

EFSA bestätigt frühere Sicherheitsbewertungen von Glyphosat

Frankfurt, 12. November – Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die früheren Sicherheitsbewertungen des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat erneut bestätigt. Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass Glyphosat keine krebserregenden oder mAG_Glyphosatutagenen Eigenschaften besitzt und sich auch nicht toxisch auf die Fortpflanzung, sowie die Embryonalentwicklung auswirkt. Darüber hinaus stellt EFSA fest, dass „es sehr unwahrscheinlich ist, dass von Glyphosat eine Krebsgefahr ausgeht und die Datenlage unterstützt auch keine Einstufung von Glyphosat hinsichtlich eines krebserregenden Potentials gemäß der Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.“
EFSA kam zu dieser Schlussfolgerung nach Bewertung eines umfassenden Studien- und Datensatzes zum Wirkstoff Glyphosat. Die Schlussfolgerung der EFSA verdeutlicht die überwältigende Beweiskraft der vorliegenden Daten. Laut EFSA sei die Datenlage zum Wirkstoff Glyphosat „außerordentlich umfangreich“. Dabei stütze sich „die toxikologische Bewertung des berichterstattenden Mitgliedsstaates, die im Rahmen des sog. ‚peer review‘ Verfahrens (1) bestätigt wurde, auf die Gesamtaussagekraft der Fülle an validen Studien und nicht nur auf einzelne Studien zu einem bestimmten Bewertungsaspekt“, wie es im EFSA Bericht heißt.
Richard Garnett, Vorsitzender der europäischen Glyphosat Task Force sagt dazu: „Das Ergebnis der EFSA ist ein entscheidender Schritt im Rahmen des Wiederzulassungsprozesses von Glyphosat durch die europäischen Zulassungsbehörden. Es bestätigt erneut die früheren Sicherheitsbewertungen von Glyphosat, die bereits von Behörden weltweit durchgeführt wurden. Diese haben einheitlich ergeben, dass die Anwendung von Glyphosat kein Risiko für den Menschen, Tiere und die Umwelt darstellt.“
Die Europäische Kommission wird die Schlussfolgerungen der EFSA in ihrem Beurteilungsbericht und in einem Entscheidungsvorschlag berücksichtigen, über den die Vertreter der 28 Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SC PAFF) in den kommenden Monaten abstimmen.
Ursula Lüttmer-Ouazane, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (*) kommentierte die Entscheidung: „Wir freuen uns, dass die beteiligten Bewertungsbehörden sich die nötige Zeit nehmen konnten, um den Wirkstoff Glyphosat umfänglich neu zu bewerten und sehen uns durch das Ergebnis erneut bestätigt. Wir gehen davon aus, dass nunmehr eine faktenbasierte Debatte die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat bisherigen, teilweise ideologischen und unsachlichen Kampagnen ablöst. Glyphosat ist ein wertvoller Baustein einer modernen und nachhaltigen Landwirtschaft.

(1) Unter peer review-Verfahren wird die folgende Vorgehensweise bei der Pflanzenschutzmittelwirkstoff (Über-)prüfung verstanden:
Ein Expertenteam der EFSA sichtet und überprüft sämtliche relevanten Daten und Studien zum Wirkstoff. Offene Fragen werden bei Expertentreffen (oder Telekonferenz) oder im schriftlichen Verfahren zwischen EFSA, Berichterstattender Mitgliedsstaat (BMS) und Mitgliedsstaaten geklärt. Der BMS stellt den endgültigen Bericht fertig. Die EFSA verfasst einen Entwurf einer Schlussfolgerung mit abschließender Konsultation der Mitgliedsstaaten. (Quelle🙂
(*) Die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG) setzt sich für einen nachhaltigen und sachgerechten Einsatz des Wirkstoffes ein. Weitere Informationen zur Anwendung und Sicherheitsbewertung von Glyphosat unter www.glyphosat.de. In der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat engagieren sich die Unternehmen ADAMA Deutschland GmbH, Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG, Dow AgroSciences GmbH, Helm AG, Monsanto Agrar Deutschland GmbH, Nufarm Deutschland GmbH, Syngenta Agro GmbH. Die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat ist ein informeller Zusammenschluss der Unternehmen und keine rechtlich selbstständige Einheit.

Anmerkung des Blogbetreibers:
Weil immer mal wieder der Lobbyvorwurf geäußert wird: Ich möchte noch einmal betonen, dass ich diese PM ausschließlich wegen des wichtigen Informationsgehaltes poste. Ich beziehe weder Geld- noch Sachleistungen von der chemischen Industrie. 

 

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