Landwirt zeigt Tierrechtler an: “Wenn man vorverurteilt wird, ist es gut, wenn man die, die an den Pranger stellen, hinterfragt.“

Soko Tierschutz angeklagt
Vom Richtgeist

Landwirtschaftsmeister Georg Huber hatte ein paar Fragen. Und die wollten ihm partout nicht aus dem Kopf gehen. Resultat: Der Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes erstattete kürzlich Anzeige gegen die Soko Tierschutz. Grund: Die Tierrechtler hatten zehn Monate angebliche Missstände in einem Brucker Schlachthof gefilmt. Und keinen Finger gerührt.

Zehn lange Monate? Der Zeitraum bereitete Huber Kopfzerbrechen. Wie kann man fast ein ganzes Jahr auf angebliche Misshandlungen draufhalten – und kein Wort darüber verlieren? Hätten die selbst ernannten Tierschützer nicht dafür sorgen müssen, die Missstände schnellstmöglich abzustellen? Oder dauerte es schlicht und ergreifend so lange, überhaupt einen Verstoß vor die Linse zu bekommen?

“Wenn man vorverurteilt wird, ist es gut, wenn man die, die an den Pranger stellen, hinterfragt. Fand Huber und erstattet Anzeige. Die Süddeutsche Zeitung griff diese Aktion in ihrer Onlineausgabe vom 23. Juni auf.

“Denn mit welcherlei Gericht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welcherlei Maß ihr messet, wird euch gemessen werden.”

Richtig so! Sowohl von Landwirt Huber und der SZ. Denn das ist doch der springende Punkt: Zehn Monate lang angebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz filmen und keinen Finger rühren – sieht so ernst gemeinter Tierschutz aus? Wenn es einem wirklich um die Tiere geht, stellt man Missstände unverzüglich ab. Das funktioniert sehr gut – wenn man es denn will.

Dies erzählte mir neulich ein Landwirt, dessen Schweine nachts “Besuch” hatten in ihren Ställen: Einen halben Tag später standen die Behörden bei ihm auf der Matte und im Stall, um nach dem Rechten zu sehen. Übrigens gab es nichts zu beanstanden. Das Übliche halt.

Öffentliche (Vor)Verurteilung – ja, öffentliche Rehabilitierung – nein.

In der Tat: Das Übliche. Schließlich kommt es regelmäßig vor, dass Landwirte zu Unrecht der Tierquälerei beschuldigt wurden. Oft wird dies erst Monate später bekannt. Bis dahin sind Landwirtsfamilien oder Betriebe massenmedial regelrecht fertig gemacht worden – ohne eine adäquate Rehabilitation. Ein „im Zweifel für den Angeklagten“ gibt es viel zu selten.

Wie sich das privat auswirkt, schildert hier einen Klick weiter mit Philipp Schulze Esking ein betroffener Schweinehalter.

Soko Tierschutz – oder ein Horrortrip nimmt seinen Lauf

Besuche von Tierrechtlern vergisst keiner schnell. Ich glaube, man kann in dem Kontext mit Fug und Recht von einem Horrortrip redet. Auf den nicht nur Landwirte und Schlachthofbetreiber geschickt werden, sondern auch schon Angestellte einer süddeutschen Forschungseinrichtung:

Im September 2014 sendete Stern TV einen Beitrag über Tierversuche an Affen am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen. Zu sehen waren u.a. Aufnahmen aus verdeckter Recherche von Soko Tierschutz, in denen der angebliche Umgang der Mitarbeiter mit den Tieren dokumentiert wurde.  So zeigten die Aufnahmen einen „scheinbar blutverschmierten, gequälten Rhesusaffen“.

Wie bei Wikipedia des Weiteren unter „Kritik“ nachzulesen ist, stellten sich die Vorwürfe als haltlos heraus. Was der Hexenjagd auf Wissenschaftler und Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts allerdings keinen Abbruch tat. Unter anderem kam es zu Hass- und Morddrohungen sowie Pöbeleien in Geschäften. Aufgrund der Bedrohungen wurden die Affenversuche 2015 eingestellt.

Links:

Süddeutsche Zeitung, 23. Juni 2017, 23:10 Uhr: Schlachthof-Affäre weitet sich aus. Bauernobmann zeigt Tierschützer an

Wikipedia: Soko Tierschutz

www.topagrar.com: Stalleinbrüche treffen die ganze Familie!

5 comments Add yours
  1. Unterlassene Hilfeleistung liegt dann vor, wenn jemand vorsätzlich bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. (§ 323c StGB). Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
    Als Unglücksfall muss ein plötzliches Ereignis auch dann verstanden werden, wenn es eine erhebliche Gefahr für ein Tier hervorruft oder hervorzurufen droht. Unglücksfälle nur auf menschliche Individual-Rechtsgüter zu beschränken (so Tröndle/Fischer StGB § 323c Nr. 2 a mN), ist vom Gesetzeswortlaut nicht geboten und jedenfalls seit der Änderung des § 90a BGB nicht mehr korrekt.

    1. Erstaunlich, der AdM hat tierrechtliche Anwandlungen (wenn es ihm passt). Die Hilfspflicht halten ja viele ohnehin für mit den Freiheitsrechten schwer vereinbar. Bei Einbeziehung von Tieren könnte es einen kleinen Wertungswiderspruch zu den in § 138 StGB genannten Kapitaldelikten geben, für dessen Nichtanzeige man sich strafbar macht. Begründet wird die Hilfspflicht nach § 323c StGB letztlich mit einem Mindestgebot christlicher Nächstenliebe. Wenn wir schon bei der Bibel sind, gilt danach auch: “Du sollst nicht töten.”

  2. “Bei Einbeziehung von Tieren könnte es einen kleinen Wertungswiderspruch zu den in § 138 StGB genannten Kapitaldelikten geben, für dessen Nichtanzeige man sich strafbar macht”
    Meinten Sie in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c ??

    1. Ich meinte alle darin genannten Verbrechen einschl. Mord, Totschlag, Völkermord und natürlich auch die von Ihnen genannten terroristischen Verbrechen wie Herbeiführen einer Sprengstoffexlosion und Explosion mit Kernenergie. Wo die Strafrahmen von Hausfriedensbruch und unterlassener Hilfeleistung enden, fangen die erst an, die meisten davon deutlich darüber. Der Wortlaut sollte kein Problem sein, darf man nicht so eng sehen. Außer Tierrechtlern sperrt man auch gleich die bösen Journalisten und Anwälte weg, aber nur die richtigen.

  3. Frau Cristina N.N ,wie relevant ist denn die Soko Tierschutz für den durchschnittlichen Bauernhof in D in seiner Existenzfähigkeit .
    Was bedeutet dagegen die ständige Wachstumstreiberei allerorten für die Höfe dagegen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit, wenn die Märkte mehr als gesättig sind.
    Wenn z.B. der Herr Bartmer (DLG) sich zunehmens in der öffentlichen Wahrnehmung als scheinbar kooperativ darstellt , predigt sein Junior Herr Teepker immer noch Wachstum.
    In diesem geistigen Umfeld liegen die wahren Probleme.
    Und Nein ,ich habe nichts gegen große Betriebe und Fortschritt .
    Ich setze mich nur für die kleinstrukturieten Betrieb dieser Welt ein ,die nicht einmal die Chance bekommen werden ihre Nachhaltigkeit ,ihre Effizienz und ihr Können unter Beweiß zu stellen, wenn das so weitergeht.

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