Glyphosat: Europa, quo vadis?

Warum die Entscheidungsfindung ums Glyphosat ein Trauerspiel für die Glaubwürdigkeit der europäischen Institutionen ist

Die EU, das europäische Parlament, die EU-Kommission ringt um eine weitere Zulassung des umstrittenen und symbolpolitischen Wirkstoffes Glyphosat. Susanne Günther hat auf ihrem Blog einen Kommentar veröffentlicht, der ziemlich genau auch meine Gedanken zusammenfasst.

ein Kommentar von Susanne Günther

Das Europäische Parlament hat diese Woche eine Resolution verabschiedet: Das Gremium fordert darin ein endgültiges Verbot des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat bis zum Jahr 2022. Auf Twitter wird diese Meldung illustriert mit einem Flugzeug, das anscheinend Pflanzenschutzmittel ausbringt, – ein Verfahren, das in der EU für landwirtschaftliche Zwecke bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Steilhänge im Weinbau) verboten ist:

Es ist nicht die erste Entscheidung des Parlamentes zum Thema: Im April 2016 verabschiedete das Gremium einen Beschluss, Glyphosat für sieben Jahre zuzulassen, und forderte die EU-Kommission auf, einen Plan zu erarbeiten, wie der Einsatz des Mittels reduziert werden könnte.

typische NGO-Agitation in Pressemitteilung

Der neue Beschluss ist bedeutend weitreichender. Wie kam es zu diesem Sinneswandel im Parlament? Schließlich hat die Europäische Chemikalienbehörde ECHA noch im März den oft zitierten vermeintlichen Krebsverdacht aus der Welt geräumt. Verblüffend ist folgende Formulierung aus der Pressemitteilung:

“Die Veröffentlichung der so genannten „Monsanto-Papers”, interne Dokumente des Unternehmens, welches Roundup® besitzt und produziert, von denen Glyphosat der Hauptwirkstoff ist, wirft darüber hinaus Zweifel an der Glaubwürdigkeit einiger Studien auf, die in der EU-Bewertung zur Sicherheit von Glyphosat verwendet wurden.

Das Zulassungsverfahren der EU, einschließlich der wissenschaftlichen Bewertung von Stoffen, sollte sich nur auf veröffentlichte, von Fachleuten geprüfte und unabhängige Studien stützen, die von den zuständigen Behörden in Auftrag gegeben wurden. Die EU-Agenturen sollten verstärkt werden, damit sie auf diese Weise arbeiten können.”

Hier wird NGO-Sprech 1:1 übernommen. Die eindeutige Entscheidung der ECHA wird ignoriert, die Arbeit vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowieso.

Alles nur politische Symbolik?

Darüber hinaus frage ich mich, wie ein Enddatum der Genehmigung rechtlich zu gestalten ist? Wenn die Hersteller wieder einen Antrag auf Verlängerung der Genehmigung stellen, muss der erst einmal bearbeitet werden. Und eine Genehmigung kann auch nicht, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, mit Verweis auf einen Parlamentsbeschluss von vor ein paar Jahren vorenthalten werden. Das nennt sich Rechtsstaat. Kurzum: Was soll dieses Theater – alles nur politische Symbolik, um dem Zeitgeist hinterher zu rennen und ein paar Populismus-Gummipunkte zu sammeln? Aber, zu welchem Preis? Die Europäische Kommission gerät weiter unter Druck. Der schwarze Peter, den sie wahrscheinlich letztlich doch zugesteckt bekommen wird, wird dadurch immer größer. Das Verhalten der Kommission wird immer weniger nachvollziehbar und immer unglaubwürdiger. Schafft man so Vertrauen in die Regularien, Abläufe und Einrichtungen der Europäischen Union? Nein!

Und was ist mit den Interessen der Mitgliedstaaten?

Einige Länder befürworten die Verlängerung der Genehmigung. Die regionalen Bedingungen für Landwirtschaft sind in Europa sehr unterschiedlich. Auch wenn wir in der EU harmonisierte Regeln anstreben, sollte doch den Bedürfnissen der Menschen vor Ort Rechnung getragen werden.

Anbau gentechnisch verändertem Mais ist in der EU gering. Er konzentriert sich in Spanien und Portugal.

Warum dürfen Politiker aus Deutschland mit klarer ideologischer Mission Landwirten in Spanien und Portugal vorschreiben, ob dort gentechnisch verbesserter Mais angebaut werden darf oder nicht? Im Vorfeld des Brexit-Referendums in Großbritannien hat die Glyphosat-Hängepartie auch eine Rolle gespielt. Es ist auf der Insel durchaus zur Kenntnis genommen worden, dass die EU-Gremien für innenpolitische Machtkämpfe missbraucht worden sind. So fährt man die europäische Idee vor die Wand!

Trauerspiel

Was auch immer das Europäische Parlament beschließt, es hat nur Empfehlungscharakter, auch wenn sich die Schlagzeilen in der Presse anders lesen und dort vielfach bereits das endgültige Aus von Glyphosat gefeiert wird. Entscheidend ist, was ein Expertengremium der Mitgliedstaaten, der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Nahrungs- und Futtermittel (PAFF), beschließt. Und wenn der PAFF keine Weisung erteilt, muss die EU-Kommission entscheiden. Der PAFF konnte in dieser Woche wieder keine qualifizierte Mehrheit für eine Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung erzielen. Und so geht das Trauerspiel weiter. Besonders beschämend finde ich, dass Deutschland als das Land, das die Risikobewertung für Glyphosat beigesteuert hat, sich enthalten hat, weil das die Regeln für eine Koalition so vorsehen, die nur noch geschäftsführend im Amt ist.

späte journalistische Aufarbeitung der Konsequenzen eines Verbotes von Glyphosat

Was bei der zu fällenden Entscheidung bislang nicht ausreichend betrachtet wurde, sind die Konsequenzen eines Glyphosat-Verbotes für die Landwirtschaft und auch für die Umwelt. Jetzt, wo das Kind schon fast in den Brunnen gefallen ist, hat auch die Presse dieses Thema entdeckt und entsprechende Beiträge sprießen wie Pilze aus dem Boden. Unter “Links” habe ich eine Auswahl zusammengestellt. Hoffentlich ist es für eine vernünftige politische Entscheidung noch nicht zu spät.

Links:

• Glyphosat und Krebs: Vergiftete Debatte

• Wie gefährlich ist Glyphosat?

• Glyphosat-Verbot: Gift für die Landwirte

• Glyphosat: Einsatz als kleineres Übel

• Gute Alternativen zu Glyphosat sind dünn gesät

• Alternativlos oder zu gefährlich? – Um Glyphosat wird hitzig gerungen

• Bullinger: Bei Glyphosat-Verbot erwarte ich auch Ausstieg des Ökolandbaus aus Kupferausbringung

• Ban on weedkiller glyphosate won’t save anyone from cancer

• The Glyphosate Scandal


Ergänzung vom Blogbetreiber:

Susanne Günther hat auf ihrem Blog schillipaeppa.net weitere, sehr interessante Beiträge veröffentlicht. Wer sich sachlich und jenseits des Mainstreams informieren möchte, dem empfehle ich folgende Blogposts:

08/15-Journalismus (vom 17. März 2017)

“Das mit der Angst funktioniert immer” (vom 17. Mai 2017)

Aus Platzgründen weggelassen (vom 15. Juni 2017)

Wie Kalifornien vor Krebs warnt (vom 28. Juni 2017)

Offener Brief: “Übernehmen Sie Verantwortung!” (vom 13. Juli 2017, auch bei Blogagrar.de)

20.000 Liter Eiscreme am Tag (vom 11. Oktober 2017)

Portier Papers (vom 14. Oktober 2017)

Parteien schreiben voneinander ab! – Eine Polemik (vom 20. Oktober 2017)

Rausredigiert (22. Oktober 2017)


#EPlenum fordert endgültiges Verbot von #Glyphosat bis Ende 2022. Weitere Infos findest du in der Pressemitteilung → //bit.ly/2yKTWnH
Snapshot des Tweet vom Europäischen Parlament
20 comments Add yours
  1. Zum Glück hängt die Zukunft Europas nicht an der Frage der Zulassungsverlängerung von Glyphosat! Ich bin relativ sicher, dass bei der Entscheidung zum Brexit die Glyphosatthematik keinerlei Rolle gespielt hat. Auch ohne Glyphosat wird das Abendland nicht untergehen.

    1. Sind Sie sicher oder wissen Sie? Ich weiß, dass es durchaus eine Rolle gespielt hat, gerade bei den Bauern. Das war seinerzeit vor dem Brexit an der einen oder anderen Stelle zu lesen.

  2. Auch in England wird das Abstimmungsverhalten der Bauern, selbst wenn es durch die Glyphosatthematik beeinflusst gewesen sein sollte, keine entscheidende Bedeutung für das Gesamtvotum gehabt haben. Die Schreiber der Artikel dieses Blogs neigen dazu, ihre Befindlichkeiten und die Bedeutung ihrer Meinung stark zu überschätzen. Im Übrigen könnte ich mir gut vorstellen, dass sehr viele britische Farmer für einen Verbleib in der EU gestimmt haben, G. hin oder her. Eine solche Förderung wie die EU-Direktzahlungen haben sie von ihrer eigenen Regierung wohl nicht zu erwarten.

    1. Wo ist denn festgehalten, dass mit dem Vollzug des Brexit, die Subventionen für britische Farmer unter EU.Niveau liegen müssen?, Eine Angleichung, von welcher Seite auch immer zuerst, ist doch Konsens, zumindest bei den Agrargegnern hierzulande, so what? Und was hat das überhaupt mit einer wissenschaftlichen Bewertung eines PSM zum tun? Ist das nicht eine Form von Hypermoral um ein Verbot von Wirkstoffen zu recht(leicht)fertigen?

      1. Oh, ich hatte nicht bemerkt, dass es in diesem Beitrag um wissenschaftliche Bewertung ging. Ich dachte, es ginge um die schlimmen Auswirkungen der Glyphosatdebatte auf die Zukunft der EU. Von Moral war eigentlich auch nicht die Rede, schon gar nicht von Hypermoral (was ist das eigentlich?).

    2. Sorry, ich hatte Ihre Links nicht gesehen. Daher formuliere ich um: Warum können Sie nicht diskutieren, ohne gleich in den Angriffsmodus zu schalten? Plus: Ich hatte andere Quellen, zum Teil auch von der Insel, und da stand es nun mal. Ich habe einiges zum Thema Brexit gelesen, z.T. in Fachzeitschriften, es interessiert mich. Daher meine Aussage, und ich habe dem nichts hinzuzufügen.

  3. Worüber denn diskutieren? Ob die Stimmen der Farmer beim Brexit-Votum den Ausschlag gegeben haben? Oder ob für deren Stimmverhalten die Glyphosat-Diskussion ausschlaggebend war? Die Antworten auf diese Fragen liegen doch auf der Hand! Wenn ich die extrem geringe Bedeutung dieser beiden Fragen darstelle, greife ich doch niemanden persönlich an!

    1. Die Schreiber der Artikel dieses Blocks …. Angesichts des Diskussionsthemas irrelevant, weil unsachlich/persönlich und übrigens genausogut auf Sie anwendbar. Also, was haben Sie davon? Ich habe nullkommanix davon. Daher drehe ich den Spieß auch nicht um. Kindergarten.

  4. Ob ich das letzte Wort habe oder nicht, ist mir piepenhagen. Ich hatte eine Frage, die habe ich gestellt. Sie können mir antworten oder nicht. Auch das ist mir piepenhagen. Unterhaltungen mit Ihnen gleiten stets ins Absurde ab. Hin und wieder ist es ein amüsanter Zeitvertreib.

    1. Das ist schön, dass Sie sich amüsieren, dann blitzt doch so etwas wie Sinn für Humor auf. Dann höre ich jetzt auch auf und lasse Ihnen das letze Wort!

  5. Nach eigener Aussage hat das BfR – unter Zuarbeit u.a. des UBA – im Wesentlichen lediglich eine Plausibilitäts-
    und Fehlerkontrolle der vom Antragsteller (Glyphosate Task Force, u.a. Monsanto) vorzulegenden Unterlagen vorgenommen und nicht etwa die experimentellen Versuche repliziert. Zum Prüfungsumfang gehören nicht die erst relativ spät aufgetauchten “Monsanto Papers”. Das BfR spricht in den FAQ vom 13.10.2017 davon, dass den Bewertungsbehörden europa- und weltweit, die zum gleichen Ergebnis wie es selbst kamen, „die Originalstudien vorlagen“. Sollte es Manipulationen der Originalstudien geben, dann dürften sie darauf angelegt sein, in einer Plausibilitätskontrolle überhaupt nicht aufzufallen Ich sage nicht, dass Monsanto und die GTF die Originalstudien manipuliert hätten. Dafür habe ich keine Anhaltspunkte; die „Monsanto Papers“ kenne ich nicht. Und wenn das BfR solche Anhaltspunkte nicht kennt und auch nicht die „Monsanto Papers“ inhaltlich auswerten und deren Echtheit überprüfen muss, hat es auch nichts falsch gemacht.

    Den Manipulationsvorwürfen sollte aber unter Umständen nachgegangen werden, v.a. wenn sie überhaupt nicht Gegenstand der Prüfung durch das BfR waren und auch nicht sein durften oder zu sein brauchten.

    Eigene Aussagen des BfR zum Prüfungsumfang:

    Aus FAQ, BfR v. 13.10.2017:

    „Das Verfahren zur Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen wie Glyphosat ist durch eine EU-weit geltende Gesetzgebung geregelt. Diese Gesetzgebung sieht explizit vor,
    dass der berichterstattende Mitgliedsstaat – im Fall von Glyphosat Deutschland – alle Informationen der durch die Antragsteller eingereichten Dokumente auf Plausibilität und Korrektheit prüft. […]

    Was sind die „Monsanto Papers“?
    Eine einheitliche Definition der „Monsanto Papers“ ist dem BfR nicht bekannt.
    Als „Monsanto Papers“ werden in der öffentlichen Diskussion sowohl Dokumente interner Kommunikation eines Antragstellers, als auch vermeintlich durch Monsanto beeinflusste Publikationen in der wissenschaftlichen Literatur bezeichnet.

    Warum hat das BfR die „Monsanto Papers“ in seiner Bewertung nicht berücksichtigt? Die gesetzlichen Anforderungen stellen die wesentliche Grundlage für die Wirkstoffbewertung durch die Mitgliedsstaaten dar. Dazu gehören die sogenannten „Monsanto Papers“ nicht.“

    Interview Top agrar mit BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Hensel:

    „Sind Ihnen die von US-Anwälten vorgelegten Belege über angebliche Lymphdrüsenerweiterungen und Krebserkrankungen bei langjährigen Glyphosatanwendern bekannt und für wie stichhaltig halten Sie diese Belege?
    Hensel: Zu den genannten Sachverhalten liegen dem BfR keine Unterlagen vor. Daher können wir auch nicht die sogenannte Stichhaltigkeit der Belege bewerten.“

    1. Zu folgender aktueller BfR-Stellungnahme ist mir mein obiger Kommentar betreffend das Bewertungsverfahren und den Prüfungsgegenstand-/umfang eingefallen:

      http://mobil.bfr.bund.de/de/presse/presseinformationen/2018/06/bfr_begruesst_bestrebungen_fuer_verbesserte_pestizid_gesetzgebung-203666.html

      “Das BfR unterstützt seit Jahren aktiv die Neugestaltung und Begutachtung von Bewertungsverfahren der europäischen Pflanzenschutzmittelregulierung. Welche Strategien für eine unabhängige und transparente Risikobewertung gibt es?'”

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