Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Bernhard Barkmann
Landwirt & Blogger
Hellweg 7
Brümsel
49832 Messingen

Kontakt:
Telefon:+49 151-50749517
Telefax:+49 5906-960852
E-Mail:info@blogagrar.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Bernhard Barkmann
Hellweg 7
49832 Messingen

Quelle: http://www.e-recht24.de


Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Die Homepage Blogargrar.de wird im Bereich Homepage Optimierung technisch betreut von SEO Emsbüren.

One comment Add yours
  1. EuGH-Urteil zur Genschere

    Eine Ohrfeige für die Wissenschaft

    In den Wochen und Monaten vor dem Urteilsspruch des EuGH gab es die Hoffnung, dass die europäischen Richter Mut beweisen würden und sich über die populäre Meinung zur Gentechnik in der Landwirtschaft hinwegsetzen könnten: Gentechnik ist baah, ist schlecht, ist gefährlich, muss verboten werden. In gewisser Weise kann man diese Angst vieler Menschen nachvollziehen, wenn es um Gentechprodukte geht, die dem Bereich der Transgenetik zuzuordnen sind. Hier wurde aus einem artfremden Genpool Erbmaterial in ein Zielprodukt eingeschleust; und man hatte bange, dass sich daraus etwas Unkontrollierbares entwickeln könne, was nie mehr umkehrbar sei mit hohen Risiken für Gesundheit und Umwelt. Auch nach zwanzig Jahren Freisetzung und bäuerlichem Anbaus haben sich diese Befürchtungen in keiner Weise bestätigt. Was entstanden ist, und das früher als erwartet, sind Toleranzen bei Ackernebenkräutern gegenüber dem Totalherbizid Glyphosat, nicht in EU-Ländern, sondern in den USA und anderen Hauptanwenderregionen von Glyphosat-toleranten Ackerfrüchten.

    Als Reaktion auf den massiven Widerstand gegen die Freisetzung und den Anbau von transgenen Saaten in der EU sahen sich Wissenschaft und Pflanzenzüchter gezwungen, alternative Wege zu finden, widerstandsfähigere, gesündere, ertragreichere und trockenheitstolerantere Sorten zu entwickeln. Hierzu hat man sich die Erkenntnisse der aktuellen Biogenetik-Wissenschaft zunutze gemacht bei einer Reihe von Wegen, die es ermöglichen, neue Pflanzensorten schneller marktfähig zu machen, als dies bislang der Fall war. Den meisten Menschen ist es nicht bewusst, dass beispielsweise die Entwicklung einer neuen Getreidesorte bis zu ihrer Sortenzulassung durch das Bundessortenamt extrem lange dauert, bis zu 15 Jahre, und daher auch sehr teuer ist. Zusätzlich massiv verteuert wurde dieser Entwicklungs- und Zulassungsprozess für– in Europa nicht zugelassene – Gentechsorten durch die vom Gesetzgeber auferlegten umfangreichen Risikostudien zu jedem einzelnen Gentechkonstrukt. Eine eigene Entwicklung von Gentechsorten ist vor dem Hintergrund der notwendigen Risikoeliminierungskosten den mittelständischen deutschen und europäischen Züchtern nicht möglich.

    Man hat nun nach langer Forschungsarbeit Wege gefunden, im Genpool einer Art Merkmale in neue Sorten einzuzüchten, die die neuen Pflanzen gesünder, widerstandfähiger und ertragreicher machen, und dies ohne Zuhilfenahme von Marker- oder Transportgenen aus artfremden Organismen. Ein sehr neues Hilfsmittel für die Züchter ist die vor wenigen Jahren entwickelte Genschere (CRISPR Cas9), auch Genom Editing genannt. Die Wissenschaft hat es mittlerweile ermöglicht, dass das Genom einer Pflanze mit relativ geringem Aufwand sequenziert werden kann. Mittels der Kenntnis der kompletten Genomsequenzierung wird es den Züchtern ermöglicht, Merkmale aus Pflanzensorten der gleichen Art gezielt in neue Sorten einzuführen. Insbesondere Wildsorten beheimaten Merkmale und Fähigkeiten, die über die Selektionszüchtung der vergangenen ein- bis zweihundert Jahre bei den Kultursorten leider verloren gegangen sind.

    Und hier beginnt nun mein Unverständnis und meine Enttäuschung über das Urteil des EuGH zum Genom Editing. Die Konsequenz dieses Urteils ist, dass nur herkömmliche langwierige Selektionszüchtung, hierzu gehören auch künstlich eingeleitete unkontrollierte Mutationen, ohne kostenintensive Risikokontrolle durchgeführt werden darf. Bei Mutationen eingeleitet z. B. durch radioaktives Kobalt weiß niemand, was da in der Pflanze verändert wurde. Aber dieses Verfahren haben wir ja schon angewendet bevor es das Gentechnikgesetz gab. Bei dem Verfahren mit der Genschere wissen wir was wo im Genom der Pflanze verändert wird. Und das muss dann kostenintensiv überwacht werden? Mutationsergebnisse unterliegen dieser Kontrolle nicht.

    Als prägnantes Beispiel mag hier die Entwicklung einer Kraut- und Knollenfäule-resistenten Kartoffelsorte durch die Forscher der Universität Wageningen (NL) dienen. Die Forscher haben mehrere Resistenzen gegen den Erregerpilz der Phytophthara in die neue Sorte eingeschleust. Das Genmaterial stammte von Wildsorten der Kartoffel. Der Pilz verursacht ca. 20 Prozent Ernteausfälle weltweit und ist nur sehr aufwendig und umweltbelastend zu bekämpfen. Z.B. setzen Biobauern Kupferbrühe ein, um den Pilz in Schach zu halten. Bekanntermaßen lagert sich das Schwermetall Kupfer langfristig in die Böden ein. Cisgene Pflanzen wären hier sehr hilfreich. Nur das ist ‚Gentechnik‘, und das will man ja nicht in Europa wegen der hohen Risiken!

    Unsere Politiker plaudern immer so stolz, dass Deutschland langfristig nur als wissensbasierte Gesellschaft konkurrenzfähig bleiben könne. Nun hat man Verfahren an der Hand, die es erlauben, die Pflanzenzüchtung zu beschleunigen und zielgerichteter zu arbeiten, Risiken auszuschließen bzw. zumindest zu minimieren im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren. Aber die durch viele semiwissenschaftliche Diskurse geleitete Öffentlichkeit will das nicht.

    Sollte die Öffentlichkeit doch eines Tages ein Einsehen mit dem Wert der neuen Verfahren (Genschere) haben, so ist anzunehmen, dass dies nur mit Hilfe umfangreicher Risikobewertungen möglich sein werde. Wenigsten kann man dann die vorteilhaften Sorten überhaupt schon einmal in die Freisetzung und später in den Anbau bringen. Schaffen können das dann aber vornehmlich die großen internationalen Saatgutmultis und nicht die noch vorhandenen mittelständischen Züchter Deutschlands. Die vom EuGH auferlegten kostspieligen Zulassungsverfahren spielen den Multis in die Hände. Insgesamt ist dieses Urteil eine Ohrfeige für die Wissenschaft und eine Verbeugung vor der durch Teilinformation beeinflussten Öffentlichkeit.

    Zum Schluss eine kleine Anekdote: Zwei mir unbekannte Personen unterhalten sich zufällig in einer Warteschlange über die Gefahren der Gentechnik. Ich mische mich ein und frage, ob sie wissen, was genau Gentechnik sei. Die Antwort lautete: So genau nicht, aber ich bin dagegen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert