Die Ferkelkastration – ein leidiges Thema, was uns wohl noch einige Zeit beschäftigen wird
Nach der Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration um 2 Jahre, müssen nun für die Landwirte umsetzbare Alternativen bis zum 31.12.2020 her, denn ab 01.01.2021 soll ja nun endlich Schluss sein mit der betäubungslosen Kastration.
Jetzt hat das BMEL den ersten Entwurf für eine Verordnung veröffentlicht, die es den Landwirten erlauben soll, die Narkose mittels Isofluran selbstständig durchzuführen. Daraufhin sind nun die Verbände gebeten worden, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.
Ich habe in den letzten Tagen etliche dieser Stellungnahmen gelesen und bin ehrlich gesagt schockiert und enttäuscht. Die meisten Verbände halten an ihrer Sicht der Dinge fest, beschäftigen sich letztlich überhaupt nicht mit der Isoflurannarkose und der Verordnung. Beispielsweise ist in der gemeinsamen Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und ProVieh zu lesen, dass…
die Politik in zukunftsweisende und tiergerechte Lösungen wie die Ebermast mit und ohne Impfung gegen Ebergeruch investieren muss, statt Verstümmelungen von männlichen Ferkeln mit geplanten 38 Millionen Euro Steuergeldern zu fördern.
Ich muss ganz ehrlich gestehen, ein solcher Satz von Tierärzten, macht mich fassungslos. Vor allem fordert derweil eine andere Arbeitsgruppe, genau diese „Verstümmelungen“ flächendeckend für Katzen:
Aus den genannten Gründen besteht ein gesellschaftlicher Konsens, die Kastration möglichst flächendeckend und bei allen Haltungsformen durchzuführen.
Derweil halten viele landwirtschaftlichen Verbände an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der Isoflurannarkose fest und diskutieren in einem Positionspapier die Frage, warum ein Landwirt nicht einfach Lidocain einsetzen kann.
In der Schule hieße es – setzen sechs, Thema verfehlt
Ich bin maßlos enttäuscht von der destruktiven Art und Weise mit diesem Verordnungsentwurf umzugehen. Ich weiß nicht, ob den dort agierenden Verbänden nicht klar ist, dass Isofluran in den nächsten Jahren der einzige Weg sein wird, den die Landwirte noch gehen können, wenn sie keine Eber mästen wollen (bzw. vermarktet bekommen).
Politiker wie Albert Stegemann oder auch Ursula Heinen-Esser haben uns ganz klar zu verstehen gegeben, dass es den vierten Weg in den nächsten zwei Jahren (es fehlt immer noch der Nachweis der Schmerzausschaltung) nicht geben wird, zudem wird es weder eine weitere Fristverlängerung noch eine Änderung des Tierschutzgesetzes geben. Natürlich können wir auch noch 1,5 Jahre damit verschwenden, darüber empört zu sein, nur das wird an der Sache nichts ändern.
Liebe Tierschutzverbände,
sicher ist die „Nichtkastration“ (sprich Ebermast mit oder ohne Immunokastration) der eleganteste Weg – nur dieser findet keine 100% Akzeptanz bzw. Absatz. Es gibt nun die Möglichkeit, an einer mittelfristigen Lösung mittels Isofluran zu arbeiten, oder dieses weiterhin konsequent abzulehnen, und einfach den Tierschutz zu exportieren. Dann darf allerdings auch die Frage erlaubt sein – geht’s Euch überhaupt um die Tiere oder nur um Eure Daseinsberechtigung?
Liebe Tierärzte,
natürlich ist es Euer Recht, weiterhin an dem Tierärztevorbehalt im Rahmen einer Vollnarkose festzuhalten. Dann erwarte ich aber von Euch, dass Ihr alle ab dem 01.01.2021 Gewehr bei Fuß steht, um in den Ferkelerzeugerbetrieben genau diese Narkosen durchzuführen. Denn es ist nicht okay, eine solche Forderung zu stellen bzw. daran festzuhalten, und dann von anderen Kollegen zu verlangen, diese Arbeit zu erledigen. Deswegen wünsche ich mir, dass jeder, der eben nicht ab 01.01.2021 täglich in einem Ferkelerzeugerbetrieb Ferkel narkotisieren möchte, sich für diese Verordnung stark macht und konstruktiv an einer Lösung im Sinne des Tierschutzes mitarbeitet.
Liebe Landwirte,
gleiches gilt für Euch – ich wünsche mir von Euch eine konstruktive Zusammenarbeit, sowohl hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit dem Inhalationsnarkosegas Isofluran, als auch hinsichtlich der Schulungsmaßnahmen zum Sachkundenachweis. Wer weiterhin diese Methode ablehnt, solle sich bitte einfach mit der Ebermast auseinandersetzen, diese Alternative jedoch für andere Ferkelerzeuger nicht zerreden, denn sie wird zum heutigen Zeitpunkt die einzige Alternative der Kastration nach dem 31.12.2020 bleiben.
Last but not least – es geht auch anders…
Positiv hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang noch die Stellungnahme des Deutschen Raiffeisenverbandes – sie zeigt, wie eine konstruktive Mitarbeit an einer Lösung aussehen kann. Vielen Dank dafür!!!