Klagewelle

Die von der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Renate Künast betriebene erhöhte Modulation für die jährlichen Ausgleichszahlungen an die deutsche Landwirtschaft hält das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder für nicht EU-gesetzeskonform!

Der Europäische Gerichtshof muss nun weiter entscheiden.

Richterhammer

Für viele Landwirte kann es daher wichtig sein, rechtzeitig Rechtsmittel einzulegen und gegen den Mitte Dezember 2011 zugegangenen Bescheid zur Betriebsprämienregelung (Antragsjahr 2011) vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen.

Der landwirtschaftliche Kreisverein Lingen schreibt dazu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hält mit dem Beschluss vom 28.09.2011 die 2009 vorgesehene Erhöhung der Modulation im Jahr 2011 um 4 Prozentpunkte auf 9 % sowie die Einführung der progressiven Modulation für EU-rechtswidrig. 

Es hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Betroffen sind alle Mitglieder, die eine über 5.000,00 € hinausgehende Betriebsprämie erhalten.

Daraus folgt:

Wenn ein Betriebsinhaber keinen Rechtsbehelf gegen den Bewilligungsbescheid 2011 einlegt, wird dieser rechtskräftig. Selbst wenn der EuGH (mit einer Entscheidung ist erst im Jahr 2013 zu rechnen) ebenfalls die Erhöhrung der Modulation und/oder die progressive Modulation fiir unionsrechtswidrig hält, hat ein Betriebsinhaber keinen Anspruch darauf, dass die Verwaltung den rechtskräftigen Bewilligungsbescheid zu seinen Gunsten abändert.

Betriebsinhaber müssten zur Rechtswahrung innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass bisher nicht absehbar ist, ob der EuGH die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt/Oder teilt. Der Betriebsinhaber muss also damit rechnen, dass eine fristwahrend erhobene Klage ggf. zurückgenommen werden muss und er die Prozesskosten zu tragen hat.

Der Versuch des Deutschen Bauernverbandes bzw des Landesbauernverbandes, mit den zuständigen Ministerien eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass nicht jeder betroffene Landwirt gezwungen ist, Klage zu erheben und statt dessen ein Musterverfahren durchzuführen, dass auf die übrigen Verfahren Anwendung findet, ist leider gescheitert.

Daraus folgt ferner, dass jeder Betriebsinhaber unter Beachtung des vorab Gesagten,  gehalten ist, seine Rechte fristwahrend geltend zu machen.

Bei der Monatsfrist ist zu beachten, dass die Klage innerhalb dieser Frist beim Verwaltungsgericht zugegangen sein muss, in der Regel Eingang beim Verwaltungsgericht Osnabrück spätestens 16. Januar 2O12. Eine Begründung kann nachgereicht werden.[…]

 Es ist wirklich sehr schade, dass Bauernverband und Landvolk keine unbürokratische Lösung erreichen konnten. Nun kommt sehr viel Arbeit auf die Anwälte und Gerichte zu. Viele Bauern werden aufgrund eines recht niedrigen Streitwerts keine Klage einreichen, da in jedem Fall Gerichtskosten anfallen werden.

Jens Haarstrich vom Landvolk Niedersachsen beschreibt folgendes Beispiel:

Es besteht das Risiko, dass Kläger bei einer ungünstigen Entscheidung des EuGH die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen müssen. Bei einer Betriebsprämie von 15.000 Euro beträgt die streitige Modulationserhöhung 400 Euro. Bei anwaltlicher Vertretung betragen die Verfahrenskosten etwa 120 Euro plus der Auslagen der LWK, ohne Anwalt fallen nur Gerichtskosten von 35 Euro bei einer Klagerücknahme an (der Gerichtskostenvorschuss beträgt 105 Euro). Bei einer Betriebsprämie von 50.000 Euro beträgt die streitige Modulation 1.800Euro. Das Verfahrenskostenrisiko mit Anwalt liegt bei etwa 310 Euro, ohne Anwalt bei 73 Euro. Bitte lassen Sie sich in Ihrer Entscheidung durch Ihren zuständigen Kreisverband rechtzeitig vor Fristablauf beraten.

Natürlich hoffe ich, dass die jährlich steigende Modulation (ein freundliches Wort für unfreundliche Kürzungen) abgeschafft wird. Hier werden die normalen Landwirte unnötigerweise zusätzlich gegängelt.

Bildquellenangabe: Thorben Wengert  / pixelio.de

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