Am Pranger & Selbstjustiz

Wo sind wir nur hingekommen? Mitglieder einer Tierrechtsorganisation brechen in einen Schweinestall ein und filmen heimlich. Filmsequenzen zeigen scheinbare Missstände. Anstatt im Interesse des Tierwohls die Behörden einzuschalten, sammeln sie 100 Tage lang Filmmaterial.

öffentliche Inszenierung

Es geht ja um eine gute Story und um Geld. Sie verkaufen den Film an RTL, das ihn gerne nimmt und in Stern-TV bringt . Danach wird vor dem Schweinestall eine “Pressekonferenz” und ein Laientheater der Tierrechtler abgehalten, bei denen die kundtun, dass das keine Einzelfälle wären, sondern die Regel. Der Name des Betreibers wird genannt und er wird aufgrund von illegalem Filmmaterial als Verbrecher hingestellt, bevor irgendein Gericht oder irgendeine Justizbehörde irgendeine Schuld festgestellt hat.

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ (Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948)

Petitionsrecht wird missbraucht

Die eingeladenen Presseleute schreiben fleißig mit und auf Facebook wettern tausende von Leuten gegen den Betreiber und die Tierhaltung an sich. Auch die ersten Mordaufrufe sind zu verzeichnen. Und die Medien waschen ihre Hände in Unschuld. Hier geht´s ja nur um Landwirte und Tierhalter. Und somit kann man den Schutz des Grundgesetzes vor Verleumdung, Verunglimpfung und Vorverurteilung außer Kraft setzen. Ein wichtiges Attribut unseres Rechtsstaates ist das Petitionsrecht. Wenn mit einer Petition andere rechtsstaatliche Attribute außer Kraft gesetzt werden sollen, wird dieses Recht zur Farce.

Eine Justizbehörde muss anhand der Sachlage entscheiden, ob sie eine Anzeige verfolgt und ein straf- oder ordnungsrechtliches Verfahren in Gang setzt. Dabei muss sie sich an Fakten halten und die Anzahl der Anzeigen in gleicher Sache darf bei den Entscheidungen keine Rolle spielen. Die Intention dieser Petition ist somit schlichtweg ein Skandal. Der Mob will die Justiz beeinflussen und zu einem harten Urteil drängen.

GEHTS NOCH???

4 comments Add yours
  1. Lassen Sie doch die Fernsehzuschauer sich ein Urteil über Kastenstandshaltung und die Vorgänge in dem Betrieb bilden. Wenn die Bilder in der Welt sind, kann man sie doch wirken lassen und über sie sprechen. Der Schweinefleischmarkt bricht dadurch nicht zusammen. Es geht aber nicht immer nur um die Interessen der ach so gebeutelten Tierhalter. Anscheinend möchten Verbraucher wissen, was in Tierhaltungsbetrieben vor sich geht. Sie schalten ja zahlreich ein. Auch wer Billigschnitzel kauft, nimmt damit keine Tierschutzrechtsverstöße in Kauf.

    Nach dem Artikel unten hat Stern TV eine Tierärztin reden lassen, der Frau Henke, ebenfalls Tierärztin, nur in Details widersprochen hat.

    Tierhalter fürchten einen Imageschaden oder gesetzgeberische Konsequenzen, haben aber ein ureigenes Interesse daran, dass Kollegen, die sich durch Rechtsverletzungen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, aus dem Verkehr gezogen oder wenigstens diszipliniert werden.

    Zu Ihrer “rechtlichen Würdigung”:

    1. Journalisten dürfen grds. illegal erzeugte Aufzeichnungen für ihre Berichterstattung verwenden. Dem steht die Unschuldsvermutung nicht entgegen. Diese ist ein Abwehrrecht Beschuldigter gegen den Staat.

    Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Presse und Rundfunk genießen Grundrechte, sind aber nicht deren Verpflichtete. Selbstverständlich müssen Journalisten einfache Gesetze und sonstiges Recht beachten. Verdachtberichterstattung ist erlaubt, hier haben Journalisten Einschränkungen zum Schutz der Betroffenen zu beachten. Wenn man immer auf eine abschließende Entscheidung von Justiz und Behörden warten und sich von diesen staatlichen Organen abhängig machen müsste, könnte man kaum von Presse- und Rundfunkfreiheit reden.

    2. Das Verhalten der verantwortlichen Personen im Betrieb und derer, die in den Stall eingedrungen sind, sind strafrechtlich eigenständige Sachverhalte und gesondert zu beurteilen.

    Eventuell steht der Verwendung der Filmaufnahmen zu Strafverfolgungszwecken ein Beweisverwertungsverbot entgegen. Es gibt absolute und relative Beweisverwertungsverbote. Erstere greifen bei Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und des höchstpersönlichen Lebensbereiches. Auf ein so gewonnenes Beweismittel darf eine Verurteilung nicht gestützt werden. Bei einem relativen Beweisverwertungsverbot sind Rechtsgüter abzuwägen und auch der Gesichtspunkt der Prävention künftiger strafbarer Informationsbeschaffung zu berücksichtigen. Hier kommt nur ein relatives Beweisverwertungsverbot in Betracht.

    3. Die “Petition” hat mit dem Petitionsrecht (Art. 17 GG) nichts zu tun. Man kann wohl davon ausgehen, dass sich die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft nicht in eine bestimmte Richtung durch eine Onlinepetition drängen lassen. Diese ist schlicht Bullshit. Bullshit ist nicht verboten.

    Aber muss man Bullshit mit Bullshit erwidern?

  2. Für Journalisten gelten keine Sonderrechte. Stalleinbrüche stellen zunächst ein mal den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, meist verbunden mit Sachbeschädigung dar. Ein Grund, welchen diesen Straftatbestände rechtfertigen würde, wäre beispielsweise wenn unmittelbar Gefahr im Verzug wäre, d.h. Tiere z.B. am verdursten oder ersticken etc. wären. Dies war aber hier definitiv nicht der Fall. Der Grund für mehrere Stalleinbrüche, angeblich über 6 Monate verteilt, war die Herstellung von Filmaufnahmen ganz offensichtlich zu kommerziellen Zwecken. Der Grund war definitv nicht, unmittelbar Tierquälerei etc. zu verhindern. Im Gegenteil, erst das Auftreten tierquälerischer Aktionen, machte die Strafttat im Sinne der Täter zum Erfolg. Dies muss bei einer juristischen Prüfung des Vorgangs im besonderen Maße berücksichtigt werden. Dies trifft sowohl auf die “Stalleinbrecher” selbst als auch auf eventuelle Auftrageber (stern tv) zu.

    1. AdM, jetzt haben Sie nur über den mutmaßlichen Hausfriedensbruch gesprochen und spekulieren über ein (ausschließlich) kommerzielles Motiv und eine Tatbeteiligung von Stern-TV-Redakteuren.

      Was geht Ihnen durch den Kopf, wenn Sie die in zu großen Spalten eingeklemmten Ferkel, die nicht überwachte Geburt, die viel zu engen Kastenstände und Ferkelschutzkäfige sehen? Das sind Tatsachen! Die werden auch nicht durch eine rechtswidrig hergestellte Dokumentation weniger wahr.

      Landwirte strengen sich an, um gesetzlichen Anforderungen und der sog. guten fachlichen Praxis gerecht zu werden, investieren viel Geld, verschulden sich für bauliche Maßnahme, um mehr Tiere halten zu können. Dann kommt einer daher, dem das nicht so wichtig ist, skaliert seinen Betrieb durch Verschmälerung und Hinzufügung von Kastenständen – und erzielt die gleichen Ferkel- und Sauenpreise. Völlig egal, Herr/Frau AdM? Verständnis?

      1. @AdT, warum ereifern sie sich so. Ich habe die gezeigten Misstände doch in keinster Weise gut geheißen. Ich habe lediglich versucht, zusätzliche Aspekte, welche Sie in Ihrem Kommentar nicht erwähnt haben, anzusprechen.
        “Landwirte strengen sich an, um gesetzlichen Anforderungen und der sog. guten fachlichen Praxis gerecht zu werden, investieren viel Geld, verschulden sich für bauliche Maßnahme, um mehr Tiere halten zu können.” Dann kommen welche daher und haben nichts besseres im Sinn, als die untragbaren Zustande eines “skalierten Betriebes” als branchenüblich darstellen. Völlig egal?

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