Jetzt ist es passiert – zunächst drei, mittlerweile neun bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinepest (kurz ASP) in Belgien. Sie ist in Westeuropa angekommen, nur wie geht es jetzt weiter? Ganz viele Fragen – Tierärztin und Sauenhalterin Nadine Henke möchte versuchen, einige hier für Euch zu beantworte. Sie hat mir erlaubt, ihre umfassenden FAQ bei BlogAgrar online zu stellen.
Was ist die Afrikanische Schweinepest (=ASP)?
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Krankheit, die durch ein Virus übertragen wird. Sie betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine.
Ist die Afrikanische Schweinepest für den Menschen gefährlich?
Nein, die ASP ist NICHT auf den Menschen übertragbar. Bei der ASP handelt es sich also um keine Zoonose, d.h. auch der Verzehr von Fleisch von betroffenen Tieren ist für den Menschen ungefährlich.
Ist die Afrikanische Schweinepest für meinen Hund/meine Katze gefährlich?
Nein, die ASP ist ebenfalls für Hunde und Katzen und andere Haustiere (mit Ausnahme von Schweinen wie z.B. Hängebauchschweine oder Mini Pigs) vollkommen ungefährlich.
Aber…
…sowohl Menschen als auch Haustiere kommen als Überträger der ASP in Frage. Die Übertragung findet zum einen durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma) oder durch die Aufnahme von Speiseabfällen statt. Denn in rohem Fleisch oder Rohwürsten (wie z.B. Salami) von erkrankten Schweinen hält sich das Virus über Monate, und kann so nach Aufnahme die Tiere infizieren.
Auf der anderen Seite spielen indirekte Übertragungswege wie Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände (z.B. Jagdausrüstung), landwirtschaftlich genutzte Geräte, Maschinen, Kleidung, aber auch der Überträger (Vektor) Haustier (z.B. Jagdhund, streunende Katze) eine große Rolle. In diesem Fall ist der Kontakt mit Blut der effizienteste Übertragungsweg.
Wie sehen an ASP erkrankte Schweine aus?
Wenn der Verlauf sehr schnell ist (wir reden von „perakut“, innerhalb von Stunden bis zwei Tagen) sterben die Tiere einfach, ohne große Symptome gezeigt zu haben.
Bei einem schnellen („akuten“) Verlauf (drei bis 14 Tage) zeigen die Tiere eine komplette Störung des Allgemeinbefindens: hohes Fieber, Fressunlust, Blutbildveränderungen, Durchfall oder auch Verstopfung, punktförmige Blutungen auf den Organen und Schleimhäuten, Blaufärbung der Haut, neurologische Symptome. Die meisten Schweine sterben innerhalb kurzer Zeit.
Bei einem mäßig schnellen („subakuten“) Verlauf (14-30 Tage) zeigen die Tiere wellenförmig hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Atembeschwerden, Durchfall, Sauen verferkeln, die Haut verändert sich ebenfalls – sie kann punktförmige Blutungen zeigen und/oder Blauverfärbungen. Die Sterblichkeitsrate liegt bei einem mäßig schnellen Verlauf allerdings „nur“ bei ca. 30 – 70 %.
Der Krankheitsverlauf kann allerdings auch „chronisch“ sein, d.h. langsam und lang andauernd. Chronische Verlaufsformen haben keinen klar bestimmbaren Ausgangspunkt, sondern entwickeln sich langsam und schleichend. Sie bestehen über einen langen Zeitraum. Ein chronischer Krankheitsverlauf ist bei der ASP eher selten, jedoch sind die Tiere aus Tierseuchensicht die schlimmsten – denn sie zeigen nur unspezifische Krankheitserscheinungen, sterben nicht, sondern kümmern vor sich hin. Sie sind häufig ständiger Träger des Virus (sog. „Virämiker“) und verbreiten es daher munter weiter.
Können wir kranke Schweine heilen/therapieren?
Nein, eine Therapie der ASP ist zum einen nicht möglich und zum anderen sogar verboten. ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es gelten strenge Bekämpfungsmaßnahmen (s.u.).
Können wir gegen ASP impfen?
Es existiert kein Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest, so dass wir nicht impfen können. Eine Impfung ist wie auch ein Heilversuch nach der Schweinepest-Verordnung verboten.
Was passiert, wenn bei einem Wildschwein die ASP festgestellt wird?
Nach Anzeige des Krankheitsausbruchs übernimmt das zuständige Veterinäramt die Bekämpfung der Seuche gemäß der „Schweinepest-Verordnung“.
Die zuständige Behörde legt ein „gefährdetes Gebiet“ um die Abschuss- oder Fundstelle des Wildschweins und ein Gebiet um das gefährdete Gebiet als „Pufferzone“ fest. Diese Gebiete werden mit Schildern an den Zufahrtsstraßen gekennzeichnet. Betriebe mit Hausschweinen, die in diese Gebiete fallen, haben die Tiere vor Kontakt mit Wildschweinen zu schützen, dürfen keine Schweine auf öffentlichen Wegen treiben und müssen sich an diverse Hygieneregeln halten, um eine Ausbreitung auf die Hausschweine zu verhindern.
Wie kann die ASP bei Wildschweinen am besten bekämpft werden?
Das ist eine gute Frage – und ein Balanceakt auf dem Drahtseil. Auf der einen Seite ist eine massive Bejagung eine Möglichkeit – jedes erlegte Wildschwein kann die ASP nicht mehr weiter verbreiten. Auf der anderen Seite kann die Behörde eine Jagdsperre verhängen – denn eine intensive Jagd bringt sehr viel Unruhe in die Rotten, so dass eine weitere Verbreitung stattfinden kann.
Wichtig ist, dass halt auch Jäger sich an die strengen Hygieneanforderungen halten, und die Vorgaben der Veterinärämter erfüllen.
Jeder Hundebesitzer hilft der Bekämpfung, wenn er auch außerhalb der Brut- und Setzzeit seinen Hund an der Leine führt.
Wenn bei einem Wildschwein ASP festgestellt wurde, müssen dann die Schweine der sich im „gefährdeten Gebiet“ befindlichen Betriebe gekeult werden?
Nein, die Schweine werden nicht automatisch getötet, allerdings gibt es sehr viele Beschränkungen, vor allem was den Transport von Tieren angeht, innerhalb und auch außerhalb dieses Gebietes (z.B. für Tiere, die kurz vorher aus diesem Gebiet verbracht wurden).
Was passiert, wenn ein Schweinebestand mit Hausschweinen ASP hat?
Die zuständige Behörde muss den Ausbruch amtlich bekannt geben. Es werden Proben genommen und typisiert. Die Tiere des betroffenen Betriebes werden alle getötet. Der Betrieb muss Schilder mit der Aufschrift „Afrikanische Schweinepest – Unbefugter Zutritt verboten“ anbringen und seine Hunde und Katzen einsperren.
Um den Betrieb wird im Radius von drei Kilometern ein Sperrgebiet errichtet. In diesem Sperrgebiet werden innerhalb von sieben Tagen alle Schweine klinisch (und auch serologisch) untersucht. In diesem Gebiet herrscht ein absolutes „Standing still“, d.h. keine Transporte, keine weiteren Besamungen, hier geht zunächst nichts mehr. Das ist gerade bei Sauenhaltern ein riesiges Problem, weil natürlich weiterhin die Sauen abferkeln, die Ferkel jedoch (wenn die Ferkelaufzucht/die Mast an einem anderen Ort stattfindet) nicht mehr transportiert werden dürfen.
Um das Sperrgebiet wird ein Beobachtungsgebiet von mindestens sieben Kilometern Radius gelegt (zusammen sollen Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet mindestens einen Radius von zehn Kilometern haben). Auch im Beobachtungsgebiet herrscht ein „Standing still“ (s.o.). Wenn im Beobachtungsgebiet Schweine verenden oder erkrankt sind, führt die Behörde eine serologische und virologische Untersuchung der Schweine durch.
Das sind nur einige Maßnahmen, die im Falle der Feststellung der ASP greifen – wer es genauer wissen möchte, kann die Maßnahmen in der „Schweinepest-Verordnung“ nachlesen.
Was passiert mit einem „Kontaktbetrieb“?
Das Veterinäramt ordnet für einen Kontaktbetrieb eine behördliche Beobachtung für die Dauer von mindestens 40 Tagen an, kann jedoch auch, wenn es erforderlich ist, die sofortige Tötung der Tiere des Kontaktbetriebes anordnen.
Was passiert mit den Kadavern?
Die Kadaver werden unschädlich beseitigt.
Ist die intensive Tierhaltung schuld?
Die ASP kommt ursprünglich, so wie es auch der Name schon sagt, aus Afrika. Das Erregerreservoir stellen vor allem Warzenschweine aber auch Buschschweine dar. Sie sind reine Träger und Überträger, erkranken aber in der Regel nicht. Ein Überträger in Afrika ist die Lederzecke.
Seit 1978 kommt es auf Sardinien (Italien) immer wieder zu Ausbrüchen der ASP. Es gelingt seither nicht, das Virus von der Insel zu eliminieren. Betroffen sind Haus- und Wildschweine. Aus diesem Grunde dürfen keine lebenden Schweine und auch keine rohen Produkte aus Schweinefleisch aus Sardinien verbracht werden.
Im Jahre 2007 wurde das Virus der ASP aus Afrika, vermutlich über den Schwarzmeerhafen von Poti, nach Georgien eingeschleppt. Seitdem hat sich die Seuche über mehrere Länder nach Russland, Weißrussland und die Ukraine ausgebreitet. Anfang 2014 erreichte die Tierseuche die Europäische Union. Mittlerweile traten Fälle in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, in Bulgarien, Ungarn, Polen, Tschechien, Rumänien und 2018 auch erstmals in China auf. In den letzten Wochen ereigneten sich die ersten Fälle in Belgien.
Die ASP ist eine „Habitatseuche“, d.h. es erkranken meist nur Einzeltiere. Es bilden sich häufig örtlich begrenzte Naturherde, in denen die Erkrankung immer wieder auftritt, aber nie erlischt. Das macht die Bekämpfung so schwierig. Häufig infizieren sich gesunde Schweine erst nach dem Tod eines befallenen Tieres, wenn sie an den Kadavern schnüffeln oder fressen.
Ihr seht – das Problem der ASP sind eher die Wildschweinebestände und nicht die Hausschweinebestände.
Was könnt IHR zum Schutz unserer Betriebe tun?
- BITTE werft keine Lebensmittel, die Schweinefleisch oder Wildschweinefleisch enthalten, einfach so in die Natur – sondern wenn dann entsorgt diese in den Müll.
- BITTE bringt keinerlei Lebensmittel, die Schweinefleisch oder Wildschweinefleisch enthalten, aus dem Ausland mit nach Deutschland. Vertraut uns Landwirten und Jägern – kauft die Produkte hier vor Ort.
- BITTE leint auch außerhalb der Setz- und Brutzeiten Eure Hunde beim Spaziergang an.
Liebe LKW-Fahrer,
- BITTE nehmt Eure Verpflegung nicht mit über die Grenzen (v.a. wenn Ihr aus einem gefährdeten Gebiet nach Deutschland einreist).
- BITTE werft keine v.a. schweinefleischhaltigen Lebensmittel in die Natur. Auch die Entsorgung an den Rastplätzen BITTE ausschließlich in verschlossene Müllbehälter!
Liebe Jäger,
BITTE lasst Jagdtrophäen und Wildbret aus betroffenen Ländern dort. Reinigt und desinfiziert Gegenstände und Fahrzeuge, die Kontakt zu Schweinen oder Wildschweinen hatten (z. B. Kleidung, Jagdwaffen).
Liebe Schweinehalter,
- BITTE haltet Euch an die Hygiene-Richtlinien in der Schweinehaltung.
- BITTE verfüttert keine Küchenabfälle oder Essensreste an Schweine (Haus- und Wildschweine)! Achtet auf eine gute allgemeine Betriebshygiene: Sauberkeit von Personal und Gerätschaften, Zugangsbeschränkung zu den Stallungen, betriebseigene Schutzkleidung, Schädlingsbekämpfung, usw.
- BITTE vermeidet einen direkten oder indirekten Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen! Freilandhaltungen sind hier besonders gefährdet, aber auch konventionelle Betriebe müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen ergreifen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes; unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu).
- BITTE sprecht mit Euren Mitarbeitern!
Merkblätter
Auf der Seite des LAVES gibt es in vielen verschiedenen Sprachen Merkblätter und sehr gute weiterführende Informationen zum Thema ASP.
Für LKW-Fahrer immer gute Informationen. Und auch besonders in dieser aktuellen Situation.