Anmerkungen Stern TV

Auch wenn ich so langsam müde werde, ständig Berichte zu kommentieren, es einfach unkommentiert im Raum stehen lassen, möchte ich auch nicht.

Gestern lief bei stern TV der xte Beitrag über den grausamen Alltag in Ferkelerzeugerbetrieben. Dieses Mal hat es eine Anlage hier in Niedersachsen getroffen. Jan Peiffer und weitere dringen 5 Mal illegal in diese Anlage, um krampfhaft Missstände zu dokumentieren.

Nun ja, was ist nun dran an den dargestellten Missständen?

Es gibt eine Sache, die wir ebenfalls aufs Schärfste verurteilen – das ist eine Nottötung eines Ferkels mittels Schlag auf den Stallboden – das ist verboten und damit absolut indiskutabel!

Nur spannend sind die Kommentare von Frau Plange. Sie erkennt an den strampelnden Hinterbeinen eines Ferkels, dass das Ferkel noch bei Bewußtsein ist. Das ist definitiv eine Gabe, um die ich sie beneide.

Etwas gewöhnungsbedürftig finde ich auch, dass Stern TV sowohl die Autokennzeichen der Mitarbeiter im Beitrag zeigt als auch den Namen und den Ort der Stallanlage öffentlich zur Schau stellt.

Falsche Rechnung

Die Rechnung, dass eine Sau 44% ihres Lebens im Kastenstand verbring, ist natürlich falsch – denn eine Sau kommt auch als Ferkel zur Welt und muss zunächst aufwachsen, bevor sie das erste Mal besamt werden kann.

Das sogenannte Kastenstandurteil betrifft nicht automatisch die Größe der Kastenstände. In der Tierschutznutztierhaltungs-VO geht es um das ungehinderte Ausstrecken der Gliedmaßen, was sie nun in jedem von den gefilmten Abferkelständen mühelos können.

Wie die Umsetzung des Urteils im Deckzentrum aussehen wird, das wissen wir noch nicht. Das Urteil ist für diesen Einzelfall rechtskräftig und nicht ein allgemein gültiges Urteil. Wie sich daraufhin die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern werden, ist noch nicht bekannt.

Liebe Frau Kollegin Plange,

wenn Sie sich schon dazu hinreißen lassen, sich zu Dingen zu äußern, sollten Sie zumindest über etwas Fachwissen im Bereich Sauenhaltung verfügen. Eine Flasche PGF2a kann zu einer Geburtseinleitung genutzt werden. Das Vorhandensein einer Flasche PGF2a bedeutet allerdings nicht automatisch, dass bei jeder Sau die Geburt eingeleitet wird.

Auf einer Sauenkarte steht IMMER der errechnete Geburtstermin – das ist der Tag der ersten Besamung + 115 Tage. Auf der gezeigten Sauenkarte ist jedoch noch viel mehr zu erkennen:

Stallkarte aus dem Filmbeitrag bei Stern TV, bearbeitet

Der errechnete Termin ist der 24.04. – davor hatte die Sau allerdings 116 Tragetage, so dass der vorraussichtliche Termin eher der 25.04. gewesen wäre. Eine Geburtseinleitung ist genau bei dieser Sau nicht dokumentiert. Hier davon zu sprechen, dass es eine Vernachlässigung ist, den genauen Termin zu wissen und nicht 24 Stunden im Stall zu stehen ist eine bodenlose Unverschämtheit.

Liebes Team von stern TV

– bitte schaut Euch doch einfach mal einen durchschnittlichen Sauenbetrieb an – vielleicht auch einfach am Tage (nachts schlafen nämlich unsere Sauen auch ganz gerne) – und dann vielleicht mit jemanden, der jeden Tag mit den Tieren arbeitet, alles richtig und vor Ort erklären kann.


Dieser Artikel erschien zuerst auf der Facebook-Seite der Brokser Sauen

22 comments Add yours
    1. wo gesperrt? Ich habe hier im Blog noch keine Sperren verhängt. Bei Facebook schon, das war aber nur temporär und ist auch schon lange her.

  1. Habe gestern einen Kommentar zweimal abgeschickt, aber er erschien nicht. Beim zweiten Mal kam die Meldung, dass der Kommentar doppelt ist. Daher ging ich davon aus, dass er angekommen ist, aber nicht angezeigt wird.

  2. Sehr geehrter Herr Barmann,
    zunächst möchte ich festhalten, dass wir nicht “Kollegen” sind, zuzmindest was den Beruf angeht.
    Weiter sollten Sie sauber unterscheiden, wer was gesagt hat und vielleicht auch genau zuhören.
    Es werden dort Bilder gezeigt, für die sich jeder schämen sollte, wenn sie in seinem Stall gemacht wurden.
    Wie sie richtig bemerkt haben entspricht sowohl das nicht ordnungsgemäße Töten der Ferklel – als auch (von mir angefügt) das nicht überwachen der Tiere während der Geburt und die Mängel an der Haltungseinrichtung ( nicht abgedeckte Spalten im Boden), nicht einer guten landwirtschaftlichen Praxis.
    Wenn Sie jetzt auf “Fehler” in der Berichterstattung hinweisen, sind das Ablenkungsversuche auf völlig unerhebliche Nebenkriegsschauplätze.
    Sollten Sie gut zugehört haben, sollte Ihnen nicht entgangen sein, dass ich widerholt gesagt habe, dass solche Bilder nicht der normalen Praxis in deutschen Schweineställen entsprechen und auch, dass es keine Lösung ist ad hoc alle Menschen zu Veganern machen zu wollen.
    Wenn Sie meinen (auch in Ihrer verständlichen Empörung) auf jeden eindreschen zu müssen, der sich dazu äußert ( statt zum Beispiel auf die Kollegen, die durch solche Praktiken dazu beitragen, dass der Ruf der Landwirte in der Öffentlichkeit geschädigt wird) dann wird ein Dialog im Bemühen um eine Lösung dieser Konflikte in der Tat sehr schwierig.
    Wenn wir (und das wir sage ich in vollem Bewusstsein der Bedeutung) eine Lösung finden wollen, die die nächtlichen “Besuche” in den Stallanlagen überflüssig macht, müssen wir miteinander reden. “Wir” wäre z.B. meine Kollegin
    als Landestierschutzbeauftragte in Niedersachsen, denn ich bin in erster Linie in gleicher Funktion für das Land Berlin zuständig
    grüßt freundlich
    Diana Plange

    1. Sehr geehrte Frau Plange,

      ich dachte unter Tierärzten dürfe man sich schon als “Kollegen” ansprechen – nun gut, ich bin nun nicht die Landestierschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen – wenn mich das nun als Ihre Kollegin disqualifiziert, dann tut es mir leid, dass ich Sie so bezeichnet habe.

      Ich arbeite seit über 13 Jahren als Tierärztin in der Schweinepraxis. Ich finde es immer wieder sehr erstaunlich wie andere Tierärzte sich in der Lage sehen anhand von Bildern und Videos einen Bestand und das Management eines Bestandes zu beurteilen. Ich muss dafür vor Ort gewesen sein (häufig auch mehr als ein Mal).

      Was ich ebenfalls aufs schärfste verurteile, ist die Art und Weise des Nottötens der Ferkel – das verstößt gegen geltendes Recht und ist (wie ich auch im Beitrag geschrieben habe) absolut indiskutabel.

      Allerdings leben wir in einem Rechtsstaat. Selbsternannte “Ermittler” brechen in Ställe ein und filmen dort illegal über Monate “Missstände”. Anstatt dieses zeitnah dem Veterinäramt zu melden, schleppen sie ihr mühsam zusammengeschnittenes Bildmaterial zum nächst besten Fernsehsender. Dieser strahlt es aus – ohne Rücksicht darauf, dass Namen und auch Autokennzeichen erkennbar sind.

      Damit nicht genug – es findet eine Demonstration vor dem Betrieb statt, und es wird eine Petition gestartet.

      Das ist eine Hexenjagd. Hier findet eine öffentliche Verurteilung hat statt, bevor es überhaupt zu einem Prozess gekommen ist.

      Niemand interessiert es, wie es den Familien dabei geht, die täglich am Dorfleben teilnehmen. Keiner denkt an den Schutz der Kinder, die jeden Tag in die Schule gehen.

      Es macht mich fassungslos und wütend, wie hier mit Menschen umgegangen wird. Und nein – das ist kein Nebenkriegsschauplatz – das ist der Kriegsschauplatz – und Sie lassen sich dazu instrumentalisieren.

      Haben Sie, bevor Sie sich zu den Videos/Bildern geäußert haben, diese verifiziert?

      In einem der letzten Fälle, wo Tierrechtler eine Familie öffentlich an den Pranger gestellt haben, wurden jetzt die Ermittlungen eingestellt:
      http://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Saerbeck/2850024-Ermittlungen-gegen-Saerbecker-Schweinemastbetrieb-eingestellt-Kein-hinreichender-Tatverdacht-gegen-Paul-Hegemann

      Wie sehr Familien nach so einer widerlichen Kampagne leiden, können Sie hier nachlesen:
      https://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Stalleinbrueche-treffen-die-ganze-Familie-8309446.html
      Philipps Frau ist eine Kommilitonin von mir – es tut mir in der Seele weh, dass sie und ihre Familie einen solchen Horror erleben müssen, denn auch wenn sie sich nichts, aber auch wirklich gar nichts, zu Schulden haben kommen lassen, sind diese widerlichen Kampagnen Videos immer noch online:

      Ich bin absolut bei Ihnen, dass wir uns um einen Dialog bemühen müssen. Nur für mich stellt sich die Frage – mit wem? Denn für mich sind Tierrechtler ganz sicher keine Gesprächspartner.

      Nadine Henke

    2. Frau Plange, ich bin der Betreiber des Blogs, habe aber einige Co-Blogger in meinen Reihen. Dieser Artikel wurde von Frau Nadine Henke geschrieben, die Tierärztin ist.
      Ich selber bin nur einfacher Bauer. Ich weiß durch meine tägliche Arbeit, dass in der Tierhaltung nicht immer alles rund läuft. Nächtliche Bilder könnten inszeniert sein,; die Bilder, die wir bei Stern TV betrachten durften, entsprechen mit Sicherheit nicht dem durchschnittlichen Bild aus den Ställen in Zeven. Bei mir im Stall ist es sicherlich auch schon möglich gewesen, wirklich unschöne Bilder zu machen. Vielleicht wurde ich bereits nachts besucht, vielleicht werde ich zur Zeit observiert. ich weiß es nicht. Aber es ist ein verdammt beschissenes Gefühl (um das mal deutlich zu sagen). Gelangen die Bilder aus meinen Stall dann ins Abendprogramm, stehe ich am öffentlichen Pranger.
      Diese Angst haben sehr viele Kollegen von mir. Für viele ist das ein Grund, nicht mit Journalisten und Medien zusammenzuarbeiten, weil sie glauben, dadurch Opfer von diesen Einbrüchen zu werden. Bei mir im Blog wollen einige Co-Blogger nicht mit Klarnamen schreiben, weil sie Angst vor Übergriffen durch Tierrechtler haben. Diese Angst sollten sie vielleicht auch berücksichtigen.
      Es wäre fair, wenn Sie als hinzugezogene Expertin, diese Bilder auch von dieser Seite kritisch beleuchten würden.

      1. Sicherlich erschüttert ein Eindringen in den Stall das Sicherheitsgefühl. Eine mediale Verurteilung ist belastend. Hinzu kommt das Wissen, dass das Internet u.U. nicht vergisst. Man kann die Öffentlichkeit genau so darüber informieren, welche Missstände in der Tierhaltung (auch) vorkommen, wenn der Betreiber und seine Familie für Fernsehzuschauer nicht identifizierbar ist. Das gilt auch für das Anstoßen behördlicher Maßnahmen. Die angetroffene Person war zwar gepixelt, der Hof aber für Ortskundige deutlich erkennbar. Laut Frau Henke waren sogar das Firmenschild und Autokennzeichen lesbar. Damit wäre der Hof sogar für jede Person ohne Weiteres ausfindig zu machen. Das darf nicht sein und ist Stern TV vorzuwerfen.

        Was mich an den Landwirten irritiert, ist, dass viele (fast) sich fast ausschließlich auf den Hausfriedensbruch und die Berichterstattung fokussieren. Auch bei offensichtlichen und nicht nur leicht fahrlässigen Tierschutzverstößen wie hier der Nichtabdeckung der Spalten, den zu engen Kastenständen und Ferkelschutzkörben findet eine Solidarisierung mit dem betreffenden Berufskollegen statt. Man kann es den Landwirten nachsehen, wenn sie durch die Vorstellung, selbst nächtliche “Besucher” auf dem Hof zu haben, irrational reagieren und verkennen, wie wenig wahrscheinlich das überhaupt ist – zumal in Relation zu anderen Delikten wie z.B. einem Wohnungseinbruch, der dann von ganz anderem “Klientel” begangen würde. Das mag jetzt neunmalklug daherkommen, kann man aber mal erwähnen. Befremdlich ist vor allem die Richtung der Empörung und der Reaktionen unter Landwirten, die sich so gut wie überhaupt nicht auf die Tierschutzverstöße und den offensichtlichen Willen des inkriminierten Betriebsinhabers bezieht, sich rechtswidrig einen Vorteil zu Lasten redlicher Landwirte zu verschaffen, indem er möglichst viele Sauen einpfercht.

        Mich würde interessieren, Herr Barkmann: Wird unter Landwirten gar nicht diskutiert, dass möglicherweise ein strukturelles Problem vorliegt? Wenn jemand planmäßige Tierschutzverstöße begeht, indem er die Kastenstände zu schmal einstellt, geht er doch davon aus, nicht kontrolliert zu werden oder damit durchzukommen. Ich frage mich, warum nicht auch Landwirte eine hohe Dichte staatlicher Kontrollen einfordern oder wie auch immer organisierte Kontrollen ohne Brancheninteresse. Gerade Landwirte, die sich anstrengen, dürften doch ein Interesse daran haben, dass dies sämtliche ihrer Kollegen tun, auch eher nachlässige Charaktere, die es ja überall gibt, damit einigermaßen gleiche Bedingungen herrschen. Es geht nicht um Generalverdacht, eher schon um Prävention (zu Gunsten der Tiere), aber eben auch um Wettbewerbsgleichheit im Eigeninteresse des Tierhalters. Regeln, deren Einhaltung nicht kontrolliert und durchgesetzt wird, sind nun mal nichts wert. Ein Nutztier kann nicht einfach gehen oder die Polizei oder einen Anwalt verständigen. Daher gibt es ein strukturelles Problem (gibt es auch in Bereichen mit Menschen, Schutzbefohlenen, aber das ist ein anderes Thema). Anscheinend aber ist das Vertrauen in Berufskollegen grenzenlos. Ist das nicht etwas naiv?

        1. Ich finde es gut, dass Sie auch die Ängste der Bauernfamilien sehen.
          Zu den Tierschutzverstößen: Da wird doch kaum jemand widersprechen, dass die Nottötung der Ferkel inakzeptabel gewesen sind. Es war eine Mitarbeiterin. Wenn ich die Bilder genau ansehe, kommen mir Zweifel, ob sie eine Whistleblowerin ist bzw. Teil der Inszenierung? Das würde dann auch erklären, wie und warum über einem so langen Zeitraum die Filmaufnahmen gemacht werden konnten. Ist meine Skepsis unbegründet, so können die anderen Szenen kurzfristig inszeniert worden sein. Vielleicht auch nicht- aber auch hier sollte immer zunächst die Unschuldvermutung gelten.
          Warum die Solidarität? Es liegt vielleicht daran, dass jeder Nutztierhalter nie garantieren kann, dass immer alles 100%ig OK ist im Stall. Und gerade mit ungünstigem Licht (nachts) und der richtigen Kameraperspektive lassen sich falsche Eindrücke aus dem Stall erzeugen.
          Einige Berufskollegen schreien schnell, dass das schwarze Schafe seien und diese alle anderen in Verruf bringen. Ja, diese schwarzen Schafe gibt es sicherlich. Und die müssen auch bestraft werden- keine Frage. Und man muss diese oft auch helfen, denn es sind oft auch menschliche Schicksale oder Tragödien hinter Missständen in der Tierhaltung. Eine öffentliche Hexenjagd dürfte nicht förderlich sein in diesen Situationen, die es recht häufig gibt. Aber den Landwirten, die gerne “schwarzes Schaf” rufen, sage ich aber auch, dass es hier nicht nur weiße und schwarze Schafe gibt, sondern auch mindestens 50 shades of grey. Wir müssen mit einer gesunden Portion Selbstkritik unsere Ställe/Tierhaltung sehen und für Verbesserungen offen sein. Und ich fordere (zu oft vergebens) meine Kollegen auf, ihre Ställe häufiger zu öffnen, Bilder von den Ställen zu veröffentlichen, auch mal Lokaljournalisten in die Ställe zu lassen.
          Vielleicht wäre es nicht schlecht, wenn das Tierwohllabel vom Landwirt fordert, mindestens eine Besuchergruppe im Jahr durch Hof und Ställe zu führen. Dann machen es viele und der Einzelne muss sich nicht so stark sorgen, dass, wenn er sich öffentlich zeigt, ins Fadenkreuz die Tierrechtler gerät. Viele Bauern mit sogenanntem Vorzeigestall haben aktuell Angst, dass sie Opfer der nächtlichen Besuche und Überwachungen werden. Dass sich der niedersächsische Landwirtschaftsminister Meyer jetzt auch öffentlich VOR die Bauern stellt macht mir Hoffnung, dass der Volkssport “Stalleinbruch” bald ein Ende hat.
          Ich hoffe, ich konnte meine Meinung einigermaßen deutlich machen. 😉

          1. Vielen Dank für Ihre Antwort.

            Ich finde auch, dass die Bilder mit Vorsicht zu genießen sind. Die Nottötungen – und gescheiterten Nottötungen mit Verendenlassen – könnten inszeniert worden sein. Die lange Dauer der Aufnahmen ist allerdings kein Indiz dafür. Ob eine Mitarbeiterin sich bewusst dabei filmen ließ? Letztlich eine “Glaubensfrage”, die sich spontan entscheidet. Behördliche Ermittlungen dürften in diesem Punkt jedenfalls nichts ergeben. Denn die Person wird ein planmäßiges Vorgehen in einer Vernehmung kaum zugeben. Man müsste schon auf eine Bande der organisierten Kriminalität stoßen, die Aufnahmen lukrativ unter Vortäuschen von Tierschutzmotiven an Fernsehsender verkauft. Gibt es Anhaltspunkte dafür? Dieses “Geschäftsmodell” wäre dann nicht das einzige der OK-Bande, und der Lebenslauf der Mitglieder wäre szenetypisch. Ich meine nicht Spendengenerieren für den Verein und eine nicht auszuschließende „Entschädigung“ für die Handelnden.

            Ich halte es im Sinne der Gegen-Kommunikation von Landwirten nicht für zielführend, wenn Stalleindringer als Schwerverbrecher dargestellt werden. Hausfriedensbruch ist eine Straftat. Ich will nicht in Abrede stellen, dass dies mitsamt den veröffentlichten Aufnahmen problematisch ist (s.o.). Wer in einen Stall eindringt, hat aber nicht jede Moral verloren und ist zu allem fähig. Ebensowenig wie ein Raser, der einen Unfall verursacht oder auch nur beinahe verursacht hätte – bei einem sog. Beinah-Unfall ist die Strafdrohung 5 x so hoch wie bei einem Hausfriedensbruch (s. § 325c Abs. 1 und § 123 StGB). Jetzt kann man mir vorwerfen, dass ich doch verharmlose. Aber kann man auch Aufbauschen. “Volkssport” ist auch eine Übertreibung. Sie müssen wissen, ob Sie mit so etwas die Sympathien auf die Seite der Tierhalter (zurück-)holen und nicht die Gräben zwischen den Meinungslagern vertiefen.

            Eine Eigenkontrolle könnte auch durch regelmäßige Besuchergruppen erreicht werden. Das ist Ihr Wunsch als Öffentlichkeitsarbeiter, der, vermute ich, sich darauf eingerichtet hat, mit Besuchern zu arbeiten. Ob andere Tierhalter davon begeistert wären? Andere könnten es als eine Zusatzbelastung empfinden, die mit Tierwohl nicht direkt etwas zu tun hat.

          2. “Ebensowenig wie ein Raser, der einen Unfall verursacht oder auch nur beinahe verursacht hätte – bei einem sog. Beinah-Unfall ist die Strafdrohung 5 x so hoch wie bei einem Hausfriedensbruch (s. § 325c Abs. 1 und § 123 StGB)”. Mit der hohen Strafandrohung soll doch ganz offensichtlich eine abschreckende Wirkung gegen die Raserei erzielt werden, was ja auch durchaus nachvollziehbar ist. Dass bei Hausfriedensbruch die gewünschte abschreckende Wirkung nicht so hoch angesetzt wird, ist vielleicht ebenso nachvollziehbar. Dass bei Stalleinbruch freigesprochen wird hat dann jedoch eine ganz andere Wirkung auf Wiederhohlungs-/Nachahmungtäter.(Amtsgericht Haldensleben Az. 3 Cs 224/15)

        2. Eine einseitige Fokussierung auf die Einbrecher und die latente suggerierte allgegenwärtige Gefahr durch diese “Kriminellen” soll doch auch nur die landwirtschaftlichen Reihen geschlossen halten, im Kampf gegen notwendige Veränderungen.
          Das schafft auf Dauer nur Wettbewerbsnachteile, ein Zermürben von Bauernhöfen und dörfliche Ausgrenzung von Reformwilligen.

  3. “Ebensowenig wie ein Raser, der einen Unfall verursacht oder auch nur beinahe verursacht hätte – bei einem sog. Beinah-Unfall ist die Strafdrohung 5 x so hoch wie bei einem Hausfriedensbruch (s. § 325c Abs. 1 und § 123 StGB)”. Mit der hohen Strafandrohung soll doch ganz offensichtlich eine abschreckende Wirkung gegen die Raserei erzielt werden, was ja auch durchaus nachvollziehbar ist. Dass bei Hausfriedensbruch die gewünschte abschreckende Wirkung nicht so hoch angesetzt wird, ist vielleicht ebenso nachvollziehbar. Dass bei Stalleinbruch freigesprochen wird hat dann jedoch eine ganz andere Wirkung auf Wiederhohlungs-/Nachahmungtäter.(Amtsgericht Haldensleben Az. 3 Cs 224/15)

    1. Das Gericht hat einen rechtfertigenden Notstand nach § 32 StGB bejaht. Der BGH verlangt für den erforderlichen Gefahrabwendungswillen Kenntnis von Notstandslage und -handlung. Ich kenne die Fallumstände nicht, aber wenn man Tierschutzverstöße nicht von außen sehen konnte, konnten die Angeklagten auch keine Kenntnis von solchen gehabt haben. Trotzdem muss es kein Fehlurteil sein. Das Gesetz gibt nicht eindeutig die Rechtsfolgen für den Fall vor, dass eine Notstandslage zumindest objektiv gegeben war (was hier wohl der Fall war). In einem solchen Fall ist ein Freispruch dogmatisch (= rechtssystematisch) vertretbar. Denn: Mangels Kenntnis der Notstandslage wurde zwar eine rechtlich missbilligte Handlung vorgenommen. Es ist aber nicht ein rechtlich missbilligter Erfolg eingetreten. Diese Lage entspricht derjenigen bei einem (untauglichen) Versuch. Insofern ist eine Versuchsstrafbarkeit (und nicht eine vollendete Deliktstrafbarkeit) anzunehmen. Eine Versuchsstrafbarkeit ordnet das Gesetz bei Hausfriedensbruch allerdings nicht an. Demzufolge keine Strafbarkeit.

      Der BGH würde das nicht so sehen (wenn er seine bisherige Rechtsprechung nicht aufgeben würde). Richter sind aber auch nicht dem BGH unterworfen, sondern dem Gesetz. Das Amtsgerichtsurteil ist also nicht erkennbar fehlerhaft, unter präventiven Aspekten jedoch problematisch, andererseits auch in keiner Weise bindend für andere Gerichte.

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