DBV: “Dekonzentration der Nachfragemacht”

Fairtrade für die heimische Landwirtschaft

Bauernverband benennt Eckpunkte für eine zukünftige Zusammenarbeit mit dem LEH

Kurze Einleitung:

Im Zuge der Zentrallagerblockaden durch hunderte Bauern signalisieren die Akteure des Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland die Bereitschaft zu Gesprächen mit Bauernvertretern über Grundsätze einer Zusammenarbeit. Erste Gespräche sollen bereits in dieser Woche geführt werden.

DBV stellt 11 Forderungen auf

Im Vorfeld dieser Gespräche positioniert sich der Deutsche Bauernverband (DBV) mit einer Pressemitteilung, die insgesamt 11 Forderungen enthält.

Dekonzentration der Nachfragemacht

Und besonders bemerkenswert: Der Bauernverband spricht in Punkt 5 von “Dekonzentration der Nachfragemacht“! Das finde ich spannend und wirklich sehr gut! Diesen Punkt habe ich vor ein paar Tagen schon einmal als Gedankenspiel bei “Instagram” angesprochen. (Link zum Video)

Der Handel alleine kann nicht alle Probleme der Landwirtschaft lösen

Klar muss aber auch sein: Das Verhältnis zwischen LEH und landwirtschaftlichen Erzeugern muss viel fairer gestaltet werden, aber wir müssen auch selber unsere Hausaufgaben nicht vergessen.

Wir selber sind gefragt, unsere Produkte besser zu vermarkten. Wir müssen uns wesentlich stärker einmischen und eigene Ideen entwickeln. Auch bei den politischen Rahmenbedingungen müssen wir am Ball bleiben. Landwirtschaftliche Urproduktion ist eine Welt voller Zielkonflikte, die nicht einseitig ausgeblendet werden dürfen. Dieses sind Themenfelder, die wir aktiv im Dialog mit Bevölkerung, NGOs und der Politik erklären müssen- immer wieder und jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten!

Hier nun die Pressemitteilung des DBV:

Landwirtschaft und Lebensmittelhandel – Eckpunkte für die zukünftige Zusammenarbeit

Berlin, 9.12.2020

Viele landwirtschaftliche Betriebe sind an der Grenze der Belastungsfähigkeit angelangt. Die auf wenige Unternehmen konzentrierte Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) verhindert angemessene Vertragsbedingungen und Margen in der Lieferkette. Gleichzeitig belasten immer mehr Auflagen die heimische Landwirtschaft, die sich im europäischen und internationalen Wettbewerb behaupten muss. Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und dem gesamten Lebensmitteleinzelhandel bedarf daher neuer Rahmenbedingungen und einer grundlegenden Veränderung. Der Deutsche Bauernverband fordert von den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels,
1. die heimische Landwirtschaft in der Einkaufspolitik zu fördern. Das Bekenntnis zur heimischen Erzeugung muss auch im Tagesgeschäft konsequent umgesetzt werden. Das sollte über einen Deutschland-Bonus erfolgen, der über die Vermarktungsunternehmen an die Landwirtschaft vollständig weitergereicht werden muss.
2. eine klare Selbstverpflichtung des Handels zum Ausstieg aus der „Dauerniedrigpreis-kultur“ abzugeben. Die Ausrichtung der Verbraucherkommunikation auf niedrige Preise ist Ausdruck von Ideenlosigkeit und zerstört Wertschöpfung und Nachhaltigkeit gleichermaßen. Hier kann ein gemeinsamer Verhaltenskodex Abhilfe schaffen.
3. höhere Qualitäts- und Erzeugungsstandards verlässlich und voll zu bezahlen. Landwirtinnen und Landwirte sind selbstverständlich bereit, in höhere Standards und Anforderungen ihrer Abnehmer zu investieren. Voraussetzung ist eine volle Honorierung und ein fairer Umgang mit höheren Erzeugungskosten. Beispiele dafür sind höhere Tierwohl- und Nachhaltigkeitsanforderungen, besondere Erzeugungsbedingungen wie „ohne Gentechnik“ oder vergleichbare Zertifizierungen und besondere Anforderungen an Pflanzenschutzanwendung oder -einsatz.
4. in den Aufbau langfristiger und verlässlicher Liefer- und Vertragsbeziehungen zu investieren. Viele Anforderungen zur Nachhaltigkeit und zum Tierwohl sind investitionsrelevant. Allein deshalb müssen die Marktpartner zu langfristigen Vereinbarungen bereit sein. Hier ist Umsteuern zwingend notwendig.

Gleichzeitig müssen folgende gesetzliche und politische Rahmenbedingungen neu justiert und gesetzt werden:

5. Das Gleichgewicht der Marktkräfte herstellen: Das ungleichen Kräfteverhältnisse in der Vermarktungskette sind Ergebnis einer verfehlten nationalen Kartellpolitik, Das Kartellrecht muss daher weiterentwickelt werden und stärker auf den Schutz von Erzeugern und Zulieferern ausgerichtet werden. Auch aktive Maßnahmen zur Dekonzentration von Nachfragemacht müssen in Betracht gezogen werden. Zumindest muss eine strengere Fusionskontrolle erfolgen, um weitere wettbewerbsschädliche Konzentrationen des LEH zu verhindern. Über die bestehenden kartellrechtlichen Möglichkeiten hinaus, muss es den von Landwirten getragenen Verarbeitungs- und Vermarktungsorganisationen ermöglicht werden, sich für Verhandlungen auf Augenhöhe zusammenzuschließen. Das Kartell- und Wettbewerbsrecht darf nicht länger Landwirte und deren Vermarkter daran hindern, Gegengewichte zum Handel zu bilden.
6. Transparenz durch eine flächendeckende Herkunftskennzeichnung herstellen: Heimische Tierhaltung und heimischer Anbau von Feldfrüchten und Sonderkulturen realisieren hohe Standards im Hinblick auf Produktqualität, Tierwohl und Verbrauchersicherheit. Dies verursacht hohe, aber notwendige Kosten, während Importe diese Standards unterlaufen. Um Transparenz herzustellen und bewusste Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen, brauchen wir eine verpflichtende oder flächendeckend ungesetzte Haltungsform- und Herkunftskennzeichnung für Rohstoffe und für verarbeitete Produkte.
7. Anwendung sämtlicher Regeln gegen unlautere Handelspraktiken: Auch die in der europäischen Richtlinie enthaltene so genannte „graue Liste“ muss grundsätzlich als unzulässige Handelspraxis eingeordnet werden. Der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken muss unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure für alle gelten.
8. Europäische Standards in der Handelspolitik flankieren: Die Einhaltung gleichwertiger Standards im Hinblick auf Prozess- und Produktqualität, Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards insbesondere zum Klimaschutz muss zum festen Bestandteil der Handelsabkommen der Europäischen Union werden.
9. Qualifizierte Politikfolgenabschätzung durchführen: Neue Pflichten und Auflagen für landwirtschaftliche Unternehmen müssen einer Folgenabschätzung unterzogen werden. Nachteilige Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit sind zu vermeiden und unvermeidliche Auswirkungen dauerhaft auszugleichen.
10. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) entbürokratisieren: Die nationalen Spielräume in der GAP sind für Entbürokratisierung und Deregulierung im Vollzug zu nutzen.
11. Umwelt- und Artenschutz kooperativ ausrichten: Ordnungsrecht hat insbesondere in den letzten Jahren zu massiven wirtschaftlichen Nachteilen zulasten der landwirtschaftlichen Betriebe geführt, sondern erweist sich in vielen Fällen auch für das Schutzziel als kontraproduktiv. Dem kooperativen Ansatz mit einem Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile ist Vorrang einzuräumen.

Unsere Landwirtschaft wird angesichts zunehmender Klimafolgen und einer weiter wachsenden Weltbevölkerung weiterhin Versorgungssicherheit gewährleisten müssen. Gleichzeitig sind Landwirtinnen und Landwirte bereit, zusätzliche Nachhaltigkeitsleistungen für mehr Biodiversität, Gewässerschutz, Tierwohl und Klimaschutz zu erbringen, wenn sie ihre Beitriebe erhalten und ein angemessenes Familieneinkommen erwirtschaften können. Der Markt honoriert diese Leistungen bislang jedoch nicht. Deshalb müssen Bezahlsysteme für Nachhaltigkeitsleistungen etabliert werden. Exemplarisch ist auf die bereits realisierte Initiative Tierwohl und die Vorschläge der Borchert-Kommission hinzuweisen. [PM Ende]


weiterführende Informationen:


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