Auf Zeit gespielt

Kurz vor der großen Bauerndemo in Hannover sorgt die Meldung, dass Landwirtschaftsminister Meyer bei der Genehmigung des Grünlandumbruchs in Niedersachsen zu Lasten der Bauern auf Zeit gespielt hat, für zusätzliche Sprengkraft.logo_luf

Ralf Stephan, Chefredakteur der Zeitschrift LAND & Forst enthüllt:

Wochenlang auf Zeit gespielt

Fünf Tage vor Weihnachten wurde 2014 der Genehmigungsvorbehalt beim Grünlandumbruch vom Niedersächsischen Agrarministerium aufgehoben. Schneller ging es nicht, hieß es. Die der LAND & Forst nun vorliegenden Akten sagen etwas anderes.

Ralf Stephan, LAND & Forst
Ralf Stephan, LAND & Forst

Den Landwirten, die nicht mehr benötigtes Dauergrünland “schwarz” machen wollten, saß die Zeit im Nacken. Dass Niedersachsen unterhalb des Schwellenwertes von fünf Prozent lag, bis zu dem jeder Grünlandumbruch erst genehmigt werden musste, hatte sich längst herumgesprochen. Doch man durfte den Pflug erst in Bewegung setzen, wenn der Genehmigungsvorbehalt aufgehoben wurde.

Nötig war dazu eine Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt. Bis dahin, so hatte die Kammer empfohlen, war formell ein Antrag zu stellen, der unbürokratisch genehmigt wurde. Ob es dafür eine Rechtsgrundlage gab, schien nicht ganz sicher.

Schlüssige Erklärung fehlt

Die offizielle Aufhebung der [weiter bei LAND & Forst]

Lesenswert ist auch der Kommentar des Chefredakteurs zu dieser Polit-Posse, der mit folgenden Sätzen abschließt:

[…]
Politik unberechenbar?

Das Verständnis hört aber auf, wenn er als Leiter einer Behörde die Umsetzung von gesetzlichen Festlegungen erschwert, nur weil sie ihm nicht passen. Dass das Bürokraten-Mikado angeblich nur dem Schutz der Betriebsinhaber gedient haben soll, ist unglaubwürdig, wenngleich es ganz gut in das grüne Denkmuster allumfassender Bevormundung passt. Unternehmer müssen die Gesetze kennen. Vor allem aber müssen sie sich darauf verlassen können, dass einmal getroffene Vereinbarungen auch vom Staat eingehalten werden. Sonst wird Politik unberechenbar. Wenn schon völlig eindeutige gesetzliche Regeln bis zum Geht-nicht-mehr gedehnt und gestreckt werden, was geschieht dann erst mit freiwilligen Vereinbarungen?

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